Ihr Tier soll mit verreisen? Dabei gibt es je nach Einreiseland einiges zu beachten. Hier finden Sie eine Auswahl an Ländern und Ihre Vorschriften:
Mit den gesetzlichen Regelungen wurde der blaue „EU- Heimtierausweis“ eingeführt. Dieser EU- einheitliche Ausweis mit Dokumentencharakter darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit der Ausweis Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, sind seit dem 4. Juli 2011 eine individuelle Kennzeichnung mittels Transponder (Mikrochip) nach ISO- Standard und die Eintragung der Identifikationsnummer in den EU- Heimtierausweis vorgeschrieben. Für alle Heimtiere, die bereits vor dem 4. Juli 2011 mit einer Tätowierung versehen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem Mikrochip.
Außerdem muss das Tier einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Die Impfung muss bei Auslandsreisen im Heimtierpass eingetragen
und nach den Empfehlungen des jeweiligen Impfstoffherstellers mit einem inaktivierten Impfstoff durchgeführt worden sein.
Nach der Tollwutverordnung müssen Welpen bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein. Die Welpen gelten erst ab einem Zeitraum von 21 Tagen nach dieser Erstimpfung als geschützt. Die
Wiederholungsimpfung muss dann entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt werden.
Ungeimpfte Heimtiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen einreisen, wenn für sie der Heimtierausweis mitgeführt wird, sie gechippt/ tätowiert sind und von ihrem Geburtsort nicht verbracht wurden (vom Tierarzt zu bestätigen). Eine Einreise ist ebenfalls möglich, wenn der Welpe durch das Muttertier begleitet wird. In diesem Fall müssen aber beide Tiere die Einreisebestimmungen erfüllen.
In Großbritannien, Irland, Malta, Schweden und Norwegen wurden zum 1. Januar 2012 die Richtlinie der EU- Verordnung bezüglich der Tollwutimpfung angepasst.